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Blog / Digitale Wirtschaft

Frankreich will das Internet nach Gigabyte besteuern

Frankreich will Inhalteanbieter besteuern: 5,5 Cent für jedes Gigabyte, das an französische Nutzer fließt. Der Entwurf hat die erste Hürde genommen. Er ist noch nicht Gesetz – und hätte ein paar Lücken.

1. November 2026, QLTY media

Datenstrom aus GB-Würfen, die in Euro-Münzen übergehen, gehalten von einer Hand mit blau-weiß-rotem Ärmel
Der Entwurf: Jedes Gigabyte, das Anbieter an Nutzer in Frankreich ausliefern, soll 5,5 Cent kosten. (Bild: QLTY media)

Was steht im Entwurf?

Ein Änderungsantrag der Sozialisten zum Haushalt 2027 sieht eine Steuer auf digitale Datenströme vor. Die Regel ist ein Satz: Internetanbieter messen die gelieferten Gigabyte, die Steuer beträgt 0,055 Euro je Gigabyte. Nach Zahlen der Regulierungsbehörde ARCEP fließen 200 Milliarden Gigabyte pro Jahr nach Frankreich – die Hälfte davon von Google, Meta, Amazon, Netflix und Akamai.

Gedeckelt ist die Steuer auf 15 Prozent des Frankreich-Umsatzes oder 2 Prozent des Weltumsatzes. Rechnerisch ergäbe das 11 Milliarden Euro, erwartet werden 10.

Die Nationalversammlung hat den Antrag am 30. Oktober 2026 angenommen – 11 Ja, 10 Nein, 14 Enthaltungen. Jetzt stimmt der Haushalt ab: Teil 1 am 3. November, Teil 2 samt Gesamtabstimmung am 17. November. Bis dahin kann alles geändert oder gestrichen werden.

Satz
0,055 Euro pro Gigabyte, das Anbieter an Anschlüsse in Frankreich ausliefern (Amendement I-1358 zur PLF 2027).
Obergrenzen
Maximal 15 Prozent des Frankreich-Umsatzes oder 2 Prozent des Weltumsatzes des Anbieters.
Verkehrsmenge
200 Milliarden Gigabyte pro Jahr schätzt die ARCEP laut Antrag; die Hälfte entfällt auf Google, Meta, Amazon, Netflix und Akamai.
Erwartete Einnahmen
10 Milliarden Euro pro Jahr laut den Antragstellern. Rechnerisch ergäbe der Satz vor Obergrenzen rund 11 Milliarden Euro.
Abstimmung
Angenommen im Plenum der Nationalversammlung am 30. Oktober 2026 mit 11 zu 10 Stimmen bei 14 Enthaltungen. Haushaltsabstimmungen: 3. und 17. November 2026.

Wer soll zahlen?

Zahlen soll der Inhalteanbieter, nicht der Internetanbieter. Die Internetanbieter werden zur Messstelle: Sie erfassen die Gigabyte anonymisiert und melden sie quartalsweise der Finanzverwaltung. Inhalte prüfen sie dabei nicht. Wie genau das technisch aussieht, regelt ein späteres Dekret.

Und wer ist Inhalteanbieter? Der Antrag grenzt es nicht ein. Jedes Unternehmen mit eigenen IP-Adressen, das nach Frankreich liefert, fällt darunter. Der Streit um VideoLAN zeigt die Folge: Die Organisation hinter VLC beziffert ihre mögliche Last auf über 1 Million Euro pro Jahr. Ein Sozialist entgegnete auf X, die Obergrenzen griffen hier gar nicht. Ob sie eine Non-Profit-Organisation ohne nennenswerten Umsatz wirklich entlasten, ist offen. Der Antrag zielt auf große Plattformen – begrenzt den Kreis der Zahlpflichtigen aber nicht.

Welche Fragen bleiben offen?

Die Kernzahlen stehen. Fünf Fragen bleiben offen:

Was heißt das für Anbieter?

Die Steuer ist noch nicht Gesetz. Der Änderungsantrag ist angenommen, der Haushalt nicht verabschiedet, und über das weitere Verfahren entscheidet die Abstimmung am 3. und 17. November. Die Richtung ist trotzdem ernst zu nehmen: Datenverkehr als Steuerbasis wäre ein Präzedenz, den andere Staaten übernehmen könnten. Wer Inhalte nach Europa ausliefert, sollte wissen, wie viel Traffic aus Frankreich stammt und über welche Infrastruktur er läuft.

Für unsere Arbeit heißt das: Video- und Bildformate haben ein Datenvolumen, und bessere Kompression senkt die rechnerische Steuerlast. Allerdings nur, solange der errechnete Betrag unterhalb der Obergrenzen bleibt. Bis ein Gesetz steht, ist das eine Rechengröße, kein Fakt.

Kommentar: Wer am Ende zahlt

Formal zahlt der Anbieter. Unsere Einschätzung: Die Last landet bei den Nutzern in Frankreich. Drei Gründe.

Erstens: 5,5 Cent pro Gigabyte sind für Videoanbieter Stückkosten. Sie lassen sich weiterreichen – über Abopreise, über niedrigere Bitraten, über mehr Werbung. Wer streamen will, streamt weiter; die Nachfrage ist steif. Eine Steuer, die beim Unternehmen ansetzt, endet im Preis des Nutzers. Ein 4K-Film entspricht 0,77 Euro. Das ist keine abstrakte Größe, das ist ein Posten in der Kalkulation.

Zweitens: Wer nicht zahlen will, blockt. Französische IPs aussperren kostet nichts. Dann bekommt der Nutzer den Inhalt nicht, und der Fiskus kein Geld. VideoLAN zeigt das Muster in Reinform: entweder über eine Million Euro im Jahr oder der Rückzug. In beiden Fällen zahlt Frankreichs Nutzer – mit Zugang, nicht mit Geld.

Drittens: Erwartet sind 10 Milliarden Euro. Die letzte nationale Digitalsteuer brachte 680 Millionen im Jahr 2023. Das ist Faktor 15. Dazwischen liegen genau die Probleme, die der Entwurf nicht löst: Zuordnung über Cloud-Adressen, VPN-Endpunkte, verschobene Umsätze, Vollstreckung ohne Präsenz vor Ort.

Die Adressaten der Steuer haben Auswahl: Preise erhöhen, blocken, klagen, abwarten. Die Nutzer haben keine. Deshalb ist der Entwurf wahrscheinlich Quatsch – und trifft trotzdem. Genau das ist das Muster.

Häufige Fragen zur Internetsteuer

Ist die Gigabyte-Steuer beschlossen?

Nein. Die Nationalversammlung hat den Änderungsantrag I-1358 am 30. Oktober 2026 im Plenum angenommen. Über den Haushalt 2027 wird am 3. und 17. November 2026 abgestimmt. Bis dahin kann der Antrag geändert oder gestrichen werden.

Wer müsste die Steuer zahlen?

Anbieter von Inhalten, die Daten an Anschlüsse in Frankreich ausliefern. Die Internetanbieter messen nur die Menge und melden sie der Finanzverwaltung. Der Antrag grenzt die Zielgruppe nicht nach Größe oder Geschäftsmodell ein.

Wie hoch wären die Kosten pro Download?

Der Satz beträgt 0,055 Euro pro Gigabyte, vor Anwendung der Obergrenzen. Ein 100-Gigabyte-Download entspräche 5,50 Euro Abgabe, ein zweistündiger 4K-Film bei angenommenen 14 Gigabyte rund 0,77 Euro. Ob Anbieter solche Beträge an Kunden weitergeben, wäre ihre Entscheidung.

Warum die Rede von VLC und Open Source?

VideoLAN, die Organisation hinter VLC und x264, beziffert die mögliche Belastung auf über 1 Million Euro pro Jahr. Ein Abgeordneter widersprach und verwies auf die Obergrenzen. Der Streit zeigt die Unschärfe des Antrags: Er benennt die großen Plattformen als Ziel, begrenzt den Kreis der Zahlpflichtigen aber nicht.

Was brachte die frühere Digitalsteuer?

Frankreich führte 2019 eine Steuer auf digitale Umsätze großer Konzerne ein (GAFA-Steuer). Nach Zahlen der französischen Finanzverwaltung brachte sie 474 Millionen Euro im Jahr 2021, 621 Millionen 2022 und 680 Millionen 2023. Sie löste einen Handelsstreit mit den USA aus; parallel verhandelte die OECD eine internationale Unternehmens-Mindeststeuer. Das Beispiel zeigt: Nationale Digitalsteuern funktionieren rechtlich, ihre Erträge bleiben hinter der theoretischen Rechnung zurück.

Quellen: Änderungsantrag I-1358, Assemblée nationale (PLF 2027) und amtliches Abstimmungsergebnis vom 30. Oktober 2026 (beide abgerufen 1. November 2026), VideoLAN auf X, Oktober 2026, DGFiP, Statistischer Jahresbericht 2023 (PDF, Seite 21), heise online, 31. Oktober 2026, Apollo News, 31. Oktober 2026.

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